Dieser Mietvertrag mit der Staufenrent Autovermietung unterliegt den nachstehenden Regelungen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle Folgegeschäfte. Gegenbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
(4) Vertragsstrafen weisen wir ausdrücklich zurück. „Schriftform" umfasst auch stets die Textform.
(1) Wir bieten die Anmietung von Kraftfahrzeugen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.
(2) Der Mietvertrag kommt in der Regel durch Unterzeichnung des Mietvertragsformulars durch beide Parteien zustande.
(3) Angaben auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich. Ein Online-Checkout mit Zahlbutton wird derzeit nicht angeboten.
(4) Der Vertragspartner kann auch in Textform (z.B. per E-Mail oder WhatsApp) eine verbindliche Bestellung abgeben. An ein Angebot zum Vertragsabschluss ist der Kunde in der Regel für 7 Tage gebunden.
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Tages-/Gesamtpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig. Zulässige Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung, Kartenzahlung.
(3) Vor Beginn der Mietzeit ist eine Kaution in der vereinbarten Höhe zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung.
Im Mietpreis enthalten:
Zusätzlich berechnet:
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht nicht, da es sich um die Vermietung eines Beförderungsmittels für einen spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Stornierungsgebühren:
Die Stornogebühr entfällt anteilig für Tage, an denen das Fahrzeug anderweitig vermietet werden kann.
(1) Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, Öl-/Wasserstand und Reifendruck zu kontrollieren und nur den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken.
(3) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, gereinigt und mit dem bei Übergabe vorhandenen Tankstand.
Bei Verspätung:
(1) Das Fahrzeug darf nur vom Kunden und den vereinbarten Fahrern mit gültigem Führerschein gefahren werden.
(2) Weitere Fahrer können gegen eine Gebühr von 30 € pro Person eingetragen werden.
(3) Mindestalter: 18 Jahre. Für Jungfahrer unter 21 Jahren fällt ein Aufpreis von 43,99 € an.
(4) Nicht autorisierte Fahrer: Der Mieter haftet für alle entstehenden Schäden; pauschaler Schadensersatz bis zu 1.000 € möglich.
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in der Kaltlaufphase schonend zu fahren. Burnouts und Drifts sind untersagt.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag namentlich aufgeführten Fahrern geführt werden. Eine Überlassung an nicht berechtigte Personen stellt eine Vertragsverletzung dar und begründet volle Haftung des Mieters.
Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen ablehnen. Alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses gelten weiter.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit, einschließlich Glasbruch, Steinschläge, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten und Wertminderung, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.
Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet:
(1) Reparaturen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
(2) Reparaturen bis 50 € (netto) können ohne Rücksprache beauftragt werden. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
(1) Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
(2) Die Vollkaskoversicherung gilt mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 € je Schadenereignis.
(3) Vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.
(1) In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten, Vapes, Shishas).
(2) Bei Verstößen wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr von bis zu 800 € erhoben.
(3) Der Mieter haftet auch für Verstöße mitfahrender Personen.
(1) Die Fahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein. Der Mieter erteilt dem Vermieter ausdrücklich die Einwilligung zur Ortung bei berechtigtem Interesse (Nicht-Rückgabe, Diebstahl, Notfall).
(2) Manipulationen an Ortungssystemen sind untersagt und berechtigen zur fristlosen Kündigung sowie Schadensersatzansprüchen.
(3) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung gemäß Art. 15–18 DSGVO.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB wurden anwaltlich erstellt und geprüft durch Kanzlei-Kick.de (RA Andreas Kick LL.M.) · Stand: August 2025