Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber: David Schneider · Im Engenlauch 14, 73035 Göppingen
Telefon: +49 176 72079871
E-Mail: staufenrent@gmail.com
Steuernummer: 63379/11012
(Nachfolgend insbesondere auch Vermieter/Anbieter)
Unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum finden Sie auf unserer Webseite.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter (auch „Vermieter" etc.) und dem jeweiligen Kunden (auch „Kunde", „Mieter" etc.) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Andere Personen sind Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(3) Diese Allgemeinen Bedingungen gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(5) Vertragsstrafen weisen wir ausdrücklich zurück.
(6) „Schriftform" gemäß dieser AGB umfasst auch stets die Textform.
§ 2 Angebotene Leistungen, Vertragsschluss
(1) Wir bieten die Anmietung von Kraftfahrzeugen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.
(2) Der Mietvertrag kommt in der Regel durch Unterzeichnung des Mietvertragsformulars durch beide Parteien zustande. Eine Bestätigung in Textform kann zusätzlich erfolgen.
(3) Angaben auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich.
(4) Ein Vertragsabschluss vor Ort oder am Telefon ist unmittelbar verbindlich, sobald sich die Parteien auf die wesentlichen Vertragsbestandteile und auf ein Zustandekommen des Vertrages geeinigt haben, es sei denn der Vertragsabschluss ist nicht gewollt. Der Anbieter bestätigt den Vertragsabschluss in einer Auftragsbestätigung.
(5) Der Vertragspartner kann auch in Textform (z.B. per E-Mail, auch WhatsApp, sonstige Messenger gelten als Textform im Sinne dieser AGB) eine verbindliche Bestellung, also ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. An ein Angebot zum Vertragsabschluss ist der Kunde in der Regel für 7 Tage gebunden, soweit nicht anders angegeben. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebotes. Dies ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot kann vom Anbieter innerhalb dieser 7 Tage durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform angenommen werden.
(6) Auftragsbestätigungen werden in Textform übersandt und enthalten die jeweiligen Pflichtinformationen für Verbraucher und den Vertragstext, insbesondere diese AGB und häufig bereits eine Rechnung.
(7) Website: Angaben auf der Website sind freibleibend. Ein Online-Checkout mit Zahlbutton wird derzeit nicht angeboten; bei späterer Einführung gelten die gesetzlichen Vorgaben für die „Button-Lösung".
(8) Soweit nicht anders angegeben, erfolgt der Vertragsabschluss in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird beim Anbieter datenschutzkonform gespeichert.
§ 3 Preise, Zahlung, Kaution
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Tages-/Gesamtpreise. Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer in Verbindung mit der jeweils geltenden Preisliste.
(2) Zahlungen sind spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig. Zulässige Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung, Kartenzahlung.
(3) Wir sind berechtigt, vor Beginn der Mietzeit eine Kaution in der angegebenen Höhe zu verlangen. Bei Übergabe ist eine Kaution in der jeweils vereinbarten Höhe zu hinterlegen. Soweit diese nicht vereinbart wurde, gilt eine Kaution gemäß der angehängten Preisliste. Kautionszahlung und -rückzahlung werden quittiert. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution mit fälligen Forderungen aus dem Mietverhältnis zu verrechnen, insbesondere mit Schäden bzw. Selbstbeteiligung, Reinigungs-, Betankungs- und Verspätungskosten, Mehrkilometern sowie Bußgeldern/Verwarnungen. Ein nicht verbrauchter Kautionsrest wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs, erstattet. Über Verrechnungen erhält der Mieter eine nachvollziehbare Abrechnung in Textform. Übersteigt der berechtigte Anspruch die Kaution, bleibt die weitergehende Haftung des Mieters unberührt; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Im Mietpreis sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, enthalten:
- die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit der in § 13 bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Selbstbeteiligung
- die vertraglich vereinbarten Inklusiv-Kilometer
Ein gesondertes Entgelt für die Vollkaskoversicherung wird nicht erhoben.
(5) Zusätzlich berechnet werden:
- Für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer ein Betrag gemäß dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis
- Reinigungskosten bei übermäßiger Verschmutzung
- Gebühren gemäß diesen AGB
(6) Leistungen und Preise können individuell vereinbart werden. Ergänzend gilt stets unser jeweiliges Preis- und Leistungsverzeichnis, das diesen AGB nochmal angehängt ist.
(7) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 4 Reservierung und Stornierung – Kein Widerrufsrecht
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht nicht, da es sich um die Vermietung eines Beförderungsmittels für einen spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(2) Reservierung: Reservierungen sind erst nach Eingang einer Anzahlung gemäß der angehängten Preisliste verbindlich.
(3) Stornierungsgebühren:
- mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 7 Tage bis 3 Tage (72 Stunden) vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
- weniger als 3 Tage (72 Stunden) vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises
(4) Die Stornogebühr entfällt anteilig für Tage, an denen das Fahrzeug anderweitig vermietet werden kann.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächliche Schaden zu ersetzen.
§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Übergabe, Rückgabe, Verspätung, pflegliche Behandlung des Mietobjektes
(1) Grundsätzlich gilt die im Bestellprozess oder im Anmietungsformular angegebene Mietzeit.
(2) Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand beim Empfang auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel, Kratzer etc. umgehend zu prüfen. Den Zustand des übernommenen Mietgegenstandes und den Umfang des Zubehörs bestätigt der Kunde bei Beginn der Mietzeit auf dem Übergabeprotokoll.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, das Zubehör und sonstiges überlassenes Material sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Mieter ist zur verkehrsüblichen Nutzung des Mietobjektes befugt. Dabei hat er sämtliche gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang. Er sorgt insbesondere für eine ordnungsgemäße Überwachung des Mietobjektes. Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Bremsen, Türverschlüsse sind zu kontrollieren. Das Lenkradschloss ist einzurasten. Das Mietobjekt ist an einem sicheren Ort abzustellen. Schlüssel sind vor dem Zugriff Unbefugter unzugänglich zu verwahren. Alarmanlagen sind einzuschalten. Es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Der Transport gefährlicher oder verbotener Gegenstände und von Stoffen ist untersagt.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Der Mietpreis umfasst nicht die Kosten für Treibstoff und Ölverbrauch. Zusätzlich zum Mietpreis schuldet der Mieter, soweit jeweils vereinbart bzw. von ihm zu vertreten: Entgelte für gesondert gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Nutzung der Anhängerkupplung, Rückführung), Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice bei Rückgabe ohne den vereinbarten Tankstand (bei Rückgabe ist der Tankbeleg vorzulegen) sowie auf diese Positionen anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen. Ein gesondertes Entgelt für die Vollkaskoversicherung wird nicht erhoben (vgl. § 3 Abs. 4).
(7) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, gereinigt und mit dem bei Übergabe vorhandenen Tankstand.
(8) Beschädigungen an Mietobjekten und Zubehör sind stets bei Feststellung zu melden. Nach der Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Mietobjekte nicht mehr betrieben werden.
(9) Die Rückgabe hat samt Wagenpapieren und Schlüsseln am Ende der vereinbarten Mietzeit und am Anmietungs- oder vereinbarten Ort zu erfolgen. Wir sind berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängeln, gegenüber dem Kunden diese Mängel zu beanstanden.
(10) Erfolgt die Rückgabe der Mietobjekte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt.
- Bei Verspätung: 15 € pro angefangene Stunde
- Ab 3 Stunden Verspätung: zusätzlich ein weiterer voller Tagesmietpreis für den Tag der vorgesehenen Rückgabe und pro weiterem angefangenem Kalendertag
- Bei Abweichung vom vereinbarten Tankstand erfolgt eine Nachberechnung zum aktuellen Kraftstoffpreis zuzüglich Servicepauschale gemäß der angehängten Preisliste.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
(11) Die Bedienungsanleitung des Mietobjektes ist zu beachten.
(12) Für während der Mietzeit begangene Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeiten, Maut- und Parkgebühren sowie daraus folgende Bußgelder und Verwarnungen (auch im Ausland) haftet der Mieter. Wird der Vermieter als Fahrzeughalter von einer Behörde zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrers aufgefordert, ist er berechtigt und ggf. verpflichtet, die Daten des Mieters (Name, Anschrift, Mietzeitraum) an die Behörde weiterzugeben.
(13) Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I) oder überlassenem Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter trägt die Kosten der Ersatzbeschaffung (Schlüssel einschließlich ggf. erforderlicher Schloss-/Wegfahrsperren-Neucodierung sowie Ersatzpapiere), es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertreten; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Fahrer
(1) Das Fahrzeug darf nur vom Kunden und den vereinbarten Fahrern, die einen gültigen Führerschein besitzen, gefahren werden. Der Kunde haftet für das Verschulden aller Personen, denen er den Gebrauch des Mietobjektes überlässt oder denen er die Mitfahrt gewährt, wie für eigenes Verschulden.
(2) Gegen eine Gebühr von 30 € pro Person können weitere Fahrer eingetragen werden; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
(3) Die Anmietung und Nutzung unserer Fahrzeuge ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Es gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen der Fahrer (z.B. ein oder mehrere Fahrer).
(4) Für Jungfahrer unter 21 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr von 43,99 € berechnet.
(5) Wird das Fahrzeug von einer nicht autorisierten Person geführt, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Bußgelder. Der Vermieter kann hierfür einen pauschalierten Schadensersatz bis zu 1.000 € verlangen; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Nutzungsbeschränkungen
(1) Das Mietobjekt darf nicht zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, Motorsportveranstaltungen (einschließlich Training, Vorbereitung und Track-Days) sowie auf Rennstrecken verwendet werden. Untersagt sind ferner das gewerbsmäßige Befördern von Personen (entgeltliche Personenbeförderung), die gewerbliche Weitervermietung an Dritte sowie das Abschleppen anderer Fahrzeuge, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Transporter (VW Crafter, Peugeot Boxer) gilt die Sonderregelung in § 7a Abs. 7; danach ist die Nutzung für eigene gewerbliche Transport-, Liefer- und Umzugszwecke des Mieters gestattet.
(2) Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Grenzüberführungen nur innerhalb der EU und nach schriftlicher Genehmigung möglich. Es werden dafür Gebühren pro Tag berechnet.
(3) Die Nutzung spezieller Fahrmodi (z.B. Drift-Modus, Launch Control) erfolgt auf eigenes Risiko; Schäden hieraus sind regelmäßig nicht von der Kaskoversicherung gedeckt.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in der Kaltlaufphase schonend zu fahren. Bis zum Erreichen der Öl-Betriebstemperatur sind Vollgasfahrten, hohe Drehzahlen und sonstige Überlastungen zu vermeiden. Unnötiger Verschleiß des Fahrzeugs – insbesondere durch Burnouts, Drifts oder sonstige missbräuchliche Fahrweisen – ist untersagt. Maßgeblich sind im Zweifel die Vorgaben des Benutzerhandbuchs.
(5) Die Verwendung automatischer Waschanlagen ist untersagt. Zulässig ist ausschließlich die manuelle Reinigung (z.B. Waschbox, Handwäsche). Schäden, die durch die Nutzung automatischer Waschanlagen entstehen, trägt der Mieter.
(6) Das Mietobjekt darf nicht untervermietet werden.
(7) Das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für sämtliche hieraus entstehenden Schäden; ein bestehender Versicherungsschutz kann entfallen.
(8) Technische Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Chiptuning/Leistungssteigerung, Eingriffe an Motor/Auspuff/Abgasanlage, Tieferlegung, Software-Manipulation) sowie das Anbringen von Aufklebern oder Folierungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Der Mieter trägt sämtliche Rückbau- und Folgekosten.
§ 7a Besondere Bedingungen für Transporter (z. B. VW Crafter, Peugeot Boxer)
(1) Erforderliche Fahrerlaubnis: Der Mieter hat sicherzustellen, dass er die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt (bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Klasse B, darüber Klasse C1). Bei fehlender Fahrerlaubnis haftet der Mieter für sämtliche Folgen.
(2) Zuladung/Gesamtgewicht: Das zulässige Gesamtgewicht und die maximale Zuladung dürfen nicht überschritten werden. Schäden, Bußgelder und Folgekosten aus Überladung trägt der Mieter.
(3) Fahrzeughöhe/-maße: Der Mieter beachtet die Fahrzeughöhe und -abmessungen. Für Schäden am Dach/Aufbau durch Missachtung der Durchfahrtshöhe (z. B. Tiefgaragen, Einfahrten, Schranken, Brücken) haftet der Mieter; solche Schäden sind regelmäßig nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
(4) Ladungssicherung: Die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nach § 22 StVO obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für transportierte Güter; Schäden am Fahrzeug durch unzureichend gesicherte oder ungeeignete Ladung trägt der Mieter.
(5) Laderaum: Der Laderaum ist besenrein zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung (z. B. Farbe, Bauschutt, Öl, Geruch) wird eine Sonderreinigung nach Aufwand berechnet; dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
(6) Kraftstoff (Diesel/AdBlue): Es ist ausschließlich der vorgeschriebene Kraftstoff (Diesel) sowie ggf. AdBlue zu verwenden. Für Schäden durch Fehlbetankung (z. B. Benzin) haftet der Mieter in vollem Umfang einschließlich aller Folgekosten.
(7) Nutzung: Abweichend von § 7 Abs. 1 ist die Nutzung des Transporters für eigene gewerbliche Transport-, Liefer- und Umzugszwecke des Mieters gestattet. Die gewerbliche Weitervermietung an Dritte sowie die entgeltliche Personenbeförderung bleiben untersagt.
§ 8 Berechtigte Fahrer
Der Kreis der berechtigten Fahrer und die Haftung des Mieters für Drittfahrer richten sich ausschließlich nach § 6. Der Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus dem Mietvertrag verantwortlich.
§ 9 Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort vorführen. Soweit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
§ 9a Außerordentliche Kündigung und Sicherstellung des Fahrzeugs
(1) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Angabe falscher Personalien, vertragswidriger oder unzulässiger Nutzung, Überlassung an nicht berechtigte Fahrer, Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss oder bei begründetem Verdacht der Unterschlagung/Nichtrückgabe.
(2) In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters sofort sicherzustellen, abzuholen oder stilllegen zu lassen. Vorhandene Ortungssysteme (§ 15) dürfen hierzu genutzt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter, für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Organe.
(5) Der Kunde hat das Mietobjekt im selben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat; Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Kunde nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Für Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, haftet er nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Versicherung den Schaden deckt, beschränkt sich die Haftung des Kunden auf die vereinbarte Selbstbeteiligung (§ 10 Abs. 6). Marderschäden, Glasbruch und Steinschläge sind regelmäßig von der Vollkaskoversicherung umfasst; insoweit haftet der Kunde nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Sachverständigen-, Rechtsverfolgungs- und Abschleppkosten, Mietausfall und Wertminderung sowie sonstige Schadennebenkosten trägt der Kunde nur, soweit er den zugrunde liegenden Schaden zu vertreten hat.
(6) Ist eine Versicherung abgeschlossen, die einen Schaden abdeckt, beschränkt sich die Haftung des Kunden für diesen konkreten Schaden auf den Selbstbeteiligungssatz.
(7) Soweit der Kaskoversicherer Schäden und Schadensnebenkosten nicht ersetzt, haftet der Kunde uns gegenüber.
(8) Soweit ein Dritter uns Schäden ersetzt, wird der Kunde von seiner Ersatzpflicht befreit.
(9) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die durch den vertragswidrigen Gebrauch des Mietfahrzeugs durch den Mieter oder durch ihm zuzurechnende Fahrer und Insassen entstehen, soweit der Mieter den zugrunde liegenden Umstand zu vertreten hat. Die gesetzliche Haftung des Vermieters – insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – bleibt unberührt.
§ 11 Verhalten bei Unfall/Schaden/Panne/Diebstahl
(1) Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet:
- sofort die Polizei zu verständigen
- den Vermieter unverzüglich zu informieren
- ein Unfallprotokoll zu erstellen und Beweise zu sichern
(2) Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der Kunde, soweit er den Schaden zu vertreten hat. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Fahrzeug und haftet für dessen Zustand sowie den des Zubehörs bei Rückgabe. Das gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht schuldhaft entstehen. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt. Der Kunde hat uns sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs, schriftlich anzuzeigen. Für Beschädigungen des Mietobjektes sowie der sonstigen überlassenen Gegenstände ist der Kunde auch ersatzpflichtig, wenn und soweit sie unter Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten von Dritten, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, von Besuchern und Gästen, deren Erscheinen ihm zuzurechnen ist, oder von ihm beauftragten Dienstleistern/Handwerkern schuldhaft verursacht werden.
(3) Verletzt der Mieter eine der vorstehenden Obliegenheiten, richten sich die Rechtsfolgen nach §§ 28 Abs. 2 und 3 VVG: Bei vorsätzlicher Verletzung kann die Leistungsfreiheit eintreten; bei grob fahrlässiger Verletzung ist eine Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens möglich. Bleibt die Pflichtverletzung für die Feststellung oder den Umfang des Schadens ohne Einfluss (fehlende Kausalität), bleibt der Schutz des Mieters insoweit erhalten.
§ 12 Reparaturen
(1) Reparaturen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
(2) Reparaturen werden von uns übernommen, wenn sie nicht durch unsachgemäße Handhabe des Mietobjektes oder auf Verschulden des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, Fahrer und andere zurückzuführen sind. Vor Reparaturen, die einen Betrag von 50 € übersteigen (ohne MwSt.), ist unsere Weisung einzuholen. Wenn der Kunde dies unterlässt, erstatten wir nur die Kosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich waren. Bereicherungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Der Vermieter unterhält keinen Fahrzeugpool für Ersatzfahrzeuge. Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeug besteht nicht.
§ 13 Versicherung & Selbstbeteiligung
(1) Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
(2) Die Vollkaskoversicherung gilt mit einer Selbstbeteiligung in der im Mietvertrag bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Höhe (derzeit 2.500 € je Schadenereignis); die Selbstbeteiligung wird von einer etwaigen Entschädigung abgezogen.
(3) Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Mieter unbeschränkt; eine Haftungsbefreiung besteht insoweit nicht. Verursacht der Mieter den Schaden grob fahrlässig, ist der Versicherer bzw. der Vermieter berechtigt, die Leistung bzw. die Haftungsbefreiung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG); in diesem Umfang haftet der Mieter über die Selbstbeteiligung hinaus für den nicht gedeckten Anteil. Im Übrigen bleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung.
(4) Verstößt der Mieter gegen diese AGB oder vertragliche Obliegenheiten und ist der Verstoß für den Schaden ursächlich, haftet der Mieter dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden nach Maßgabe der §§ 28 Abs. 2 und 3 VVG. Ein bestehender Versicherungsschutz bleibt unberührt, soweit der Versicherer leistet.
§ 14 Rauchverbot
(1) In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten, Vapes, Shishas).
(2) Bei Verstößen wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr bis zu 800 € erhoben, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach.
(3) Der Mieter haftet auch für Verstöße mitfahrender Personen.
§ 15 Fahrzeug-Ortung (GPS)
(1) Die Fahrzeuge können mit Ortungs- bzw. Auffindungssystemen (z. B. GPS-Sender, Bluetooth-Tracker/AirTag o. ä.) ausgestattet sein. Eine Ortung erfolgt nur bei berechtigtem Interesse des Vermieters, insbesondere bei:
- Nicht-Rückgabe
- Diebstahl
- konkretem Verdacht auf schwerwiegende Vertragsverletzung
- Wiederauffindung im Notfall
(2) Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Vermieters an der Sicherung der Mietfahrzeuge und der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich diesem Zweck; eine dauerhafte Bewegungsprofilbildung findet nicht statt. Der Vermieter kann aufgrund Anordnung behördlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden.
(3) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 15–18 DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(4) Manipulationen an Ortungssystemen sind untersagt und berechtigen zur fristlosen Kündigung sowie zu Schadensersatzansprüchen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Geschäftssitz des Anbieters, Göppingen. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG).
(5) Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter staufenrent-autovermietung.de/datenschutz. Sie umfasst insbesondere Vertrags-, Identitäts- und Zahlungsdaten sowie anlassbezogene Standortdaten (§ 15).
(6) Aufrechnung/Zurückbehaltung: Gegen Ansprüche des Vermieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Anlagen / Vertragsbestandteile
- Mietvertrag (Formular mit individuellen Konditionen)
- Übergabeprotokoll (Dokumentation von Fahrzeugzustand und Zubehör)
- Preis- und Leistungsverzeichnis
Preis- und Leistungsverzeichnis
(jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %)
- Nachbetankung bei Rückgabe ohne vereinbarten Tankstand: 3,00 € pro fehlendem Liter Kraftstoff zuzüglich einer Servicepauschale von 15 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden/Aufwand entstanden ist.
- Zusatzbetrag pro Kilometer über der Inklusivleistung: Audi RS3 4,00 € pro km · VW Crafter / Peugeot Boxer 0,48 € pro km
- Selbstbeteiligung (Vollkasko): 2.500 € je Schadenereignis (alle Fahrzeuge)
- Kaution: Audi RS3 1.500 € · VW Crafter 500 € · Peugeot Boxer: noch festzulegen
- Zusätzlicher Fahrer (je Person, nach Genehmigung): 30 €
- Jungfahrer-Zuschlag (Fahrer unter 21 Jahren): 43,99 €
- Verspätete Rückgabe: 15 € je angefangene Stunde; ab 3 Stunden zusätzlich ein voller Tagesmietpreis je angefangenem Kalendertag. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Ersatz Schlüssel/Fahrzeugpapiere: nach tatsächlichem Aufwand (Nachweis geringerer Kosten vorbehalten)
- Mahnpauschale gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 5 BGB): 40 €