Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Staufenrent Autovermietung — Stand: August 2025
Staufenrent Autovermietung
Inhaber: David Schneider | Im Engenlauch 14, 73035 Göppingen
Telefon: +49 176 72079871
E-Mail: staufenrent@gmail.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): XX XXXXXX

(Nachfolgend insbesondere auch Vermieter/Anbieter)

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter (auch „Vermieter" etc.) und dem jeweiligen Kunden (auch „Kunde", „Mieter" etc.) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Andere Personen sind Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Diese Allgemeinen Bedingungen gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(5) Vertragsstrafen weisen wir ausdrücklich zurück.

(6) „Schriftform" gemäß dieser AGB umfasst auch stets die Textform.

§ 2 Angebotene Leistungen, Vertragsschluss

(1) Wir bieten die Anmietung von Kraftfahrzeugen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.

(2) Der Mietvertrag kommt in der Regel durch Unterzeichnung des Mietvertragsformulars durch beide Parteien zustande. Eine Bestätigung in Textform kann zusätzlich erfolgen.

(3) Angaben auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich.

(4) Ein Vertragsabschluss vor Ort oder am Telefon ist unmittelbar verbindlich, sobald sich die Parteien auf die wesentlichen Vertragsbestandteile und auf ein Zustandekommen des Vertrages geeinigt haben, es sei denn der Vertragsabschluss ist nicht gewollt. Der Anbieter bestätigt den Vertragsabschluss in einer Auftragsbestätigung.

(5) Der Vertragspartner kann auch in Textform (z.B. per E-Mail, auch WhatsApp, sonstige Messenger gelten als Textform im Sinne dieser AGB) eine verbindliche Bestellung, also ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. An ein Angebot zum Vertragsabschluss ist der Kunde in der Regel für 7 Tage gebunden, soweit nicht anders angegeben. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebotes. Dies ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot kann vom Anbieter innerhalb dieser 7 Tage durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform angenommen werden.

(6) Auftragsbestätigungen werden in Textform übersandt und enthalten die jeweiligen Pflichtinformationen für Verbraucher und den Vertragstext, insbesondere diese AGB und häufig bereits eine Rechnung.

(7) Website: Angaben auf der Website sind freibleibend. Ein Online-Checkout mit Zahlbutton wird derzeit nicht angeboten; bei späterer Einführung gelten die gesetzlichen Vorgaben für die „Button-Lösung".

(8) Soweit nicht anders angegeben, erfolgt der Vertragsabschluss in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird beim Anbieter datenschutzkonform gespeichert.

§ 3 Preise, Zahlung, Kaution

(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Tages-/Gesamtpreise. Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer in Verbindung mit der jeweils geltenden Preisliste.

(2) Zahlungen sind spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig. Zulässige Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung, Kartenzahlung.

(3) Wir sind berechtigt, vor Beginn der Mietzeit eine Kaution in der angegebenen Höhe zu stellen. Bei Übergabe ist eine Kaution in der jeweils vereinbarten Höhe zu hinterlegen. Soweit diese nicht vereinbart wurde, gilt eine Kaution gemäß der angehängten Preisliste. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs.

(4) Im Mietpreis ist in der Regel enthalten:

(5) Zusätzlich berechnet werden:

(6) Leistungen und Preise können individuell vereinbart werden. Ergänzend gilt stets unser jeweiliges Preis- und Leistungsverzeichnis, das diesen AGB nochmal angehängt ist.

§ 4 Reservierung und Stornierung – Kein Widerrufsrecht

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht nicht, da es sich um die Vermietung eines Beförderungsmittels für einen spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

(2) Reservierung: Reservierungen sind erst nach Eingang einer Anzahlung gemäß der angehängten Preisliste verbindlich.

(3) Stornierungsgebühren:

(4) Die Stornogebühr entfällt anteilig für Tage, an denen das Fahrzeug anderweitig vermietet werden kann.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Übergabe, Rückgabe, Verspätung, pflegliche Behandlung des Mietobjektes

(1) Grundsätzlich gilt die im Bestellprozess oder im Anmietungsformular angegebene Mietzeit.

(2) Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand beim Empfang auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel, Kratzer etc. umgehend zu prüfen. Den Zustand des übernommenen Mietgegenstandes und den Umfang des Zubehörs bestätigt der Kunde bei Beginn der Mietzeit auf dem Übergabeprotokoll.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, das Zubehör und sonstiges überlassenes Material sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Mieter ist zur verkehrsüblichen Nutzung des Mietobjektes befugt. Dabei hat er sämtliche gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang. Er sorgt insbesondere für eine ordnungsgemäße Überwachung des Mietobjektes. Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Bremsen, Türverschlüsse sind zu kontrollieren. Das Lenkradschloss ist einzurasten. Das Mietobjekt ist an einem sicheren Ort abzustellen. Schlüssel sind vor dem Zugriff Unbefugter unzugänglich zu verwahren. Alarmanlagen sind einzuschalten. Es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Der Transport gefährlicher oder verbotener Gegenstände und von Stoffen ist untersagt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit auf seine Kosten und Gefahr zurückzuliefern. Der Mietpreis umfasst nicht die Kosten für Treibstoff und Ölverbrauch. Der Mieter zahlt den Mietpreis, soweit vereinbart, Gebühren für die Vollkaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung, Nutzung der Anhängerkupplung und ggfs. Rückführungsgebühren, Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice bei Rückgabe ohne vollen Tank (bei der Rückgabe ist der Tankbeleg vorzulegen), sämtliche auf die zuvor genannten Positionen anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, es sei denn diese sind auf unser Verschulden zurückzuführen.

(7) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, gereinigt und mit dem bei Übergabe vorhandenen Tankstand.

(8) Beschädigungen an Mietobjekten und Zubehör sind stets bei Feststellung zu melden. Nach der Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Mietobjekte nicht mehr betrieben werden.

(9) Die Rückgabe hat samt Wagenpapieren und Schlüsseln am Ende der vereinbarten Mietzeit und am Anmietungs- oder vereinbarten Ort zu erfolgen. Wir sind berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängeln, gegenüber dem Kunden diese Mängel zu beanstanden.

(10) Erfolgt die Rückgabe der Mietobjekte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt.

(11) Die Bedienungsanleitung des Mietobjektes ist zu beachten.

§ 6 Fahrzeugführer und Voraussetzungen

(1) Das Mietobjekt darf nur vom Kunden und den vereinbarten Fahrern, die einen gültigen Führerschein besitzen, gefahren werden. Der Kunde haftet für das Verschulden aller Personen, denen er den Gebrauch des Mietobjektes überlässt oder denen er die Mitfahrt gewährt, wie für eigenes Verschulden.

(2) Gegen eine Gebühr von 30 € pro Person können weitere Fahrer eingetragen werden; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

(3) Die Anmietung und Nutzung unserer Fahrzeuge ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Es gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen der Fahrer (z.B. ein oder mehrere Fahrer).

(4) Für Jungfahrer unter 21 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr von 43,99 € berechnet.

(5) Wird das Fahrzeug von einer nicht autorisierten Person geführt, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Bußgelder. Der Vermieter kann einen pauschalierten Schadensersatz bis zu 1.000 € verlangen.

§ 7 Nutzungsbeschränkungen

(1) Das Mietobjekt darf nicht zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, Motorsportveranstaltungen und deren Vorbereitung verwendet werden. Die Nutzung für gewerbliche Zwecke, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder auf Rennstrecken ist, soweit nicht anderweitig vereinbart, unzulässig.

(2) Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Grenzüberführungen nur innerhalb der EU und nach schriftlicher Genehmigung möglich. Es werden dafür Gebühren pro Tag berechnet.

(3) Die Nutzung spezieller Fahrmodi (z.B. Drift-Modus, Launch Control) erfolgt auf eigenes Risiko; Schäden hieraus sind regelmäßig nicht von der Kaskoversicherung gedeckt.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in der Kaltlaufphase schonend zu fahren. Bis zum Erreichen der Öl-Betriebstemperatur sind Vollgasfahrten, hohe Drehzahlen und sonstige Überlastungen zu vermeiden. Unnötiger Verschleiß des Fahrzeugs – insbesondere durch Burnouts, Drifts oder sonstige missbräuchliche Fahrweisen – ist untersagt. Maßgeblich sind im Zweifel die Vorgaben des Benutzerhandbuchs.

(5) Die Verwendung automatischer Waschanlagen ist untersagt. Zulässig ist ausschließlich die manuelle Reinigung (z.B. Waschbox, Handwäsche). Schäden, die durch die Nutzung automatischer Waschanlagen entstehen, trägt der Mieter.

(6) Das Mietobjekt darf nicht untervermietet werden.

§ 8 Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den Fahrern, welche mit Namen und Anschrift im Mietvertrag aufgeführt sind, geführt werden. Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber der Staufenrent-Autovermietung für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie verursacht werden. Der Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die Erfüllung aller Pflichten aus dem Mietvertrag und der dazugehörigen zusätzlichen Bedingungen verantwortlich.

§ 9 Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort vorführen. Soweit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt:

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter, für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Organe.

(5) Der Kunde hat das Mietobjekt in dem gleichen Zustand zurück zu geben, in dem er es erhalten hat. Er haftet, soweit nicht anderweitig versichert, insbesondere für Marderschäden, Glasbruch und Steinschläge, es sei denn er hat diese Schäden nicht zu vertreten. Ebenfalls sind Sachverständigenkosten, Rechtsverfolgungskosten, Abschleppkosten und Mietausfall, sowie Wertminderung des KFZ vom Kunden zu tragen, sowie sonstige Schadennebenkosten, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

(6) Ist eine Versicherung abgeschlossen die einen Schaden abdeckt, beschränkt sich die Haftung des Kunden für diesen konkreten Schaden auf den Selbstbeteiligungssatz.

(7) Soweit der Kaskoversicherer Schäden und Schadensnebenkosten nicht ersetzt, haftet der Kunde uns gegenüber.

(8) Soweit ein Dritter uns Schäden ersetzt, wird der Kunde von seiner Ersatzpflicht befreit.

(9) Der Kunde stellt uns von der Haftung gegenüber Dritten frei, insbesondere wegen Verlust oder Schäden an Gegenständen oder wegen der Verletzung von Körper, Leib und Leben im Zusammenhang mit dem Mietvertrag.

§ 11 Verhalten bei Unfall/Schaden/Panne/Diebstahl

(1) Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet:

(2) Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der Kunde. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Gerät und haftet für den Zustand der Geräte und des Zubehörs bei Rückgabe sowie für sämtliche Schäden. Das gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt. Der Kunde hat uns sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des gemieteten Gerätes, schriftlich anzuzeigen. Für Beschädigungen des Mietobjektes sowie die sonstigen überlassenen Gegenstände ist der Kunde auch ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten von Dritten, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, von Dritten, Besuchern und Gästen, deren Erscheinen ihm zuzurechnen ist, von ihm beauftragte Dienstleister oder von ihm beauftragten Handwerkern schuldhaft verursacht werden.

§ 12 Reparaturen

(1) Reparaturen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.

(2) Reparaturen werden von uns übernommen, wenn sie nicht durch unsachgemäße Handhabe des Mietobjektes oder auf Verschulden des Kunden, oder dessen Erfüllungsgehilfen, Fahrer und andere zurückzuführen sind. Vor Reparaturen, die einen Betrag von 50 € übersteigen (ohne MwSt.), ist unsere Weisung einzuholen. Wenn der Kunde dies unterlässt, erstatten wir nur die Kosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich waren. Bereicherungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Der Vermieter unterhält keinen Fahrzeugpool für Ersatzfahrzeuge. Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeug besteht nicht.

§ 13 Versicherung & Selbstbeteiligung

(1) Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.

(2) Die Vollkaskoversicherung gilt mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadenereignis; die Selbstbeteiligung wird von einer etwaigen Entschädigung abgezogen.

(3) Der Mieter haftet für Schäden, die er vorsätzlich verursacht. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung kann der Versicherer seine Leistung nach Maßgabe des Gesetzes kürzen; insoweit haftet der Mieter für den nicht gedeckten Anteil.

(4) Verstößt der Mieter gegen diese AGB oder vertragliche Obliegenheiten und ist der Verstoß für den Schaden ursächlich, haftet der Mieter dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden in vollem Umfang. Ein bestehender Versicherungsschutz bleibt unberührt, soweit der Versicherer leistet.

§ 14 Rauchverbot

(1) In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten, Vapes, Shishas).

(2) Bei Verstößen wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr bis zu 800 € erhoben, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach.

(3) Der Mieter haftet auch für Verstöße mitfahrender Personen.

§ 15 Fahrzeug-Ortung (GPS)

(1) Die Fahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein. Der Mieter gibt dem Vermieter ausdrücklich die Einwilligung zur Ortung/zum Tracking. Eine Ortung erfolgt nur bei berechtigtem Interesse des Vermieters, insbesondere bei:

(2) Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Sicherung der Mietfahrzeuge und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Fahrzeugflotte. Der Vermieter kann aufgrund Anordnung behördlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden.

(3) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 15–18 DSGVO.

(4) Manipulationen an Ortungssystemen sind untersagt und berechtigen zur fristlosen Kündigung sowie Schadensersatzansprüchen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Diese AGB wurden anwaltlich erstellt bzw. geprüft durch www.Kanzlei-Kick.de (RA Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch)) in Zusammenarbeit mit yourXpert – Stand: August 2025

Anlagen / Vertragsbestandteile

Preis- und Leistungsverzeichnis

(jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19 %)